Allgemeine Geschäftsbedingungen

NXT Vend

für Verkauf, Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Service, Wartung und Reparatur von Automaten

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen NXT Vend nachfolgend „Anbieter“ genannt und ihren Kunden über den Verkauf, die Lieferung, Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur sowie sonstige Serviceleistungen im Zusammenhang mit Verkaufsautomaten, Kaffeeautomaten, Zubehör und Ersatzteilen.

Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung,

  • Unterzeichnung eines Angebots,

  • Zahlung einer vereinbarten Anzahlung,

  • Lieferung der Ware,

  • oder Beginn der Leistungserbringung.

Technische Änderungen, Modellabweichungen, Farbabweichungen oder handelsübliche Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro.

Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Gegenüber Verbrauchern enthalten Preise die gesetzliche Umsatzsteuer.

Zusatzleistungen wie Lieferung, Transport, Montage, Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur, Anfahrt oder Sonderleistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Der Anbieter ist berechtigt, bei größeren Aufträgen, Sonderbeschaffungen oder individuell konfigurierten Automaten Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Anbieters.

Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter, Beschädigung, Diebstahl oder Verlust zu schützen.

Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.

§ 5 Lieferung und Lieferfristen

Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Herstellerverzug, Lieferengpässe, Transportprobleme, höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen, berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.

Kann ein bestelltes Produkt dauerhaft nicht geliefert werden, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.

§ 6 Gefahrübergang und Transport

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe an den Kunden über.

Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Transportdienstleister auf den Kunden über.

Offensichtliche Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich beim Zusteller zu reklamieren und dem Anbieter mitzuteilen.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten, insbesondere Lager-, Warte- oder erneute Transportkosten.

§ 7 Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme

Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufstellung rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen. Dazu gehören insbesondere:

  • geeigneter Aufstellort,

  • ausreichende Tragfähigkeit des Bodens,

  • ebener Untergrund,

  • geeigneter Stromanschluss,

  • freie Zugänglichkeit,

  • erforderliche Genehmigungen,

  • ausreichender Schutz vor Witterung, Vandalismus oder Fremdeinwirkung.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch ungeeignete Aufstellorte, fehlende Vorbereitung oder falsche Angaben des Kunden entstehen.

Zusätzlicher Aufwand, Wartezeiten oder Nacharbeiten werden gesondert berechnet.

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Automat in Betrieb genommen wurde, genutzt wird oder der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist wesentliche Mängel schriftlich rügt.

§ 8 Service, Wartung und Reparatur

Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen erfolgen nach gesonderter Vereinbarung oder Beauftragung.

Sofern kein Wartungsvertrag besteht, werden Einsätze nach Aufwand abgerechnet. Dies umfasst insbesondere:

  • Arbeitszeit,

  • Anfahrt,

  • Diagnose,

  • Ersatzteile,

  • Material,

  • Fernwartung,

  • Notdienst- oder Expresszuschläge.

Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Reparaturerfolg, wenn dieser aufgrund technischer Gegebenheiten, Ersatzteilverfügbarkeit oder Fremdeinwirkung nicht möglich ist.

Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

Wartungsintervalle sind Empfehlungen, sofern sie nicht ausdrücklich vertraglich verbindlich vereinbart wurden.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für Lieferung, Aufstellung, Betrieb, Wartung und Reparatur notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Standortdaten,

  • Zugangsmöglichkeiten,

  • Ansprechpartner vor Ort,

  • technische Informationen,

  • Störungsbeschreibung,

  • Fotos oder Videos bei Schäden,

  • Zugangscodes oder Schlüssel, sofern erforderlich.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, trägt er daraus entstehende Mehrkosten.

§ 10 Gewährleistung

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder Abnahme.

Bei gebrauchten Automaten kann die Gewährleistung gegenüber Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen werden. Gegenüber Verbrauchern kann die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch:

  • unsachgemäße Nutzung,

  • falsche Bedienung,

  • ungeeigneten Aufstellort,

  • Feuchtigkeit,

  • Temperaturschwankungen,

  • Stromprobleme,

  • Vandalismus,

  • Diebstahl,

  • Fremdeingriffe,

  • fehlende Wartung,

  • Verschleiß,

  • nachträgliche Änderungen ohne Zustimmung.

Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 11 Garantie

Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

Herstellergarantien werden ausschließlich durch den jeweiligen Hersteller gewährt. Der Anbieter übernimmt keine eigene Garantie, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Eine Garantie entfällt insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung, Fremdeingriffen, Vandalismus, Diebstahl, fehlender Wartung oder ungeeigneten Standortbedingungen.

§ 12 Vandalismus, Diebstahl und Fremdeinwirkung

Nach Übergabe, Aufstellung oder Inbetriebnahme trägt der Kunde das Risiko für Schäden durch:

  • Vandalismus,

  • Diebstahl,

  • Einbruch,

  • mutwillige Beschädigung,

  • Missbrauch,

  • Fremdeingriffe,

  • ungeeignete Sicherung des Standortes.

Solche Schäden stellen keinen Gewährleistungsfall dar.

Reparaturen oder Serviceleistungen infolge solcher Ereignisse werden gesondert berechnet.

Dem Kunden wird empfohlen, eine geeignete Versicherung gegen Vandalismus, Diebstahl, Einbruch und Betriebsausfälle abzuschließen.

§ 13 Stornierung und Rücktritt

Eine Stornierung nach Vertragsschluss ist nur mit Zustimmung des Anbieters möglich.

Bei Stornierung durch den Kunden kann der Anbieter bereits entstandene Kosten sowie eine angemessene Stornopauschale berechnen.

Bei individuell bestellten, konfigurierten oder beschafften Automaten ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Beschaffung, Produktion oder Anpassung bereits begonnen hat.

Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 14 Haftung

Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsausfall, Umsatzverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG.

Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters.

Zur Vertragsdurchführung können Daten an Dienstleister weitergegeben werden, insbesondere an Zahlungsdienstleister, Speditionen, Servicepartner oder Finanzierungspartner.

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 17 Alternative Streitbeilegung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juni 2026